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1319. o. T. o. O.

Das Breslauer Kapitel an einen ungenannten Abt: der Pfarrer von . . , Breslauer Diöcese, klage, dass der Abt als angeblich durch den Erzbischof von Mainz, päpstlichen Konservator des Ordens der Eremiten s. Augustini, subdeligirt, ihn auf Ansuchen des Priors und Konvents in . . habe mahnen und citiren lassen, ohne seine Vollmacht nachzuweisen. Ausserdem sei jenes Verfahren ganz unförmlich, denn der gewählte Ort sei noch immer über 10 Tagereisen vom Breslauer Sprengel entfernt, und er (der Abt) habe weiter den Lektor der Augustiner-Eremiten, der doch selbst Partei sei, subdelegirt. Der Abt möge daher sein Verfahren zurücknehmen und vielmehr die Brüder zur Ruhe und Frieden verweisen.

Cod. dipl. Siles. V, 249 ff.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.